Mit dem Begriff "Der gläserne Mensch" und wie Orwell sagt "Big Brother is watching you" verbindet man in Gedanken das Horrorszenario nichts Privates mehr zu haben,Transparent zu sein.
Der Staat hat dies schon vor Jahren erkannt und bereits 1977 ein erstes Datenschutzgesetz (BDSG) verabschiedet. Im Jahre 1990 folgte die zweite Fassung, in die technische und rechtliche Veränderungen eingeflossen sind. Erst eine dritte Fassung aus dem Jahr 2001 bewegte langsam die Wirtschaft sich der Thematik anzunehmen. Bei der Verabschiedung am 23.05.2001 wurde eine 3-jährige Übergangsfrist für die Umsetzung in der Wirtschaft definiert, nachdem bereits zu Beginn beschlossen wurde, dass im Gegensatz zu allen anderen Ländern in und außerhalb der EU, die deutschen Unternehmen eigenverantwortlich handeln können, aber auch müssen.
Nahezu jedes Unternehmen ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen, sofern es unter die entsprechenden Vorgaben des BDSG fällt. Die Notwendigkeit besteht für die meisten Unternehmen. Unabhängig davon ist jedes Unternehmen verpflichtet sich an die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) u. a. zu halten.
Datenschutz verhindert Datenschmutz. Wir informieren Sie gerne.