Sie benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn einer der folgenden vier Punkte in Ihrem Unternehmen gegeben ist:
- wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit i.d.R. mind. 10 Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind.
- wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit i.d.R. mind. 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
- wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die eine Vorabkontrolle gem.§ 4d Abs. 5 BDSG unterliegen ( unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer )
- wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden.
Datenschutz verhindert Datenschmutz !