Digitalbonus Bayern sichern
Wir beantworten Ihnen alle Fragen zum Digitalbonus, beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung und Umsetzung!
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus Bayern unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie mittelständische Unternehmen mit Fördergeldern, um den Herausforderungen der Digitalisierung gewachsen zu sein. Dadurch ermöglicht Ihnen der Freistaat Bayern, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Jetzt Termin vereinbaren und los geht’s!

Wer wird gefördert?
Einen Antrag stellen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte auch zum Einsatz kommt.
Ob Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab. Diese Kriterien werden in der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission definiert:
Kleines Unternehmen
-
bis 49 Mitarbeiter
-
max. 10 Mio € Jahresumsatz
-
max. 10 Mio € Bilanzsumme pro Jahr
Mittleres Unternehmen
-
50 – 249 Mitarbeiter
-
max. 50 Mio € Jahresumsatz
-
max. 43 Mio € Bilanzsumme pro Jahr
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Von einer Förderung Digitalbonus Bayern ausgeschlossen sind: Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen.
Förderfähig für den „Digitalbonus Bayern“? Das sind die Kriterien:
Ob Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab. Diese Kriterien werden in der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission definiert:
EMPLOYEES |
Jahresumsatz |
Bilanzsumme/Jahr |
|
Companies |
bis 50 |
max. 10 Mio €* |
max. 10 Mio. €* |
*Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Von einer Förderung Digitalbonus Bayern ausgeschlossen sind: Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen.
IN 3 SCHRITTEN ZUM
Digitalbonus Bayern
Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung!
1. FÖRDERFÄHIGkeit überprüfen
Anhand o.g. Kriterien prüfen wir, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
2. Sie Nehmen Kontakt zu uns auf – Erstgespräch
Gemeinsam erfassen wir Ihre Problemstellung/Ausgangssituation. Wir prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können.
3. Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung. Nach Prüfung und Genehmigung erfolgt die Umsetzung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Leistungen EXTERNER Anbieter für Hard- und Software zur Umsetzung der Maßnahme, die zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen beitragen. Übersetzt: Projektleistungen inkl. Dienstleistung
Umfang der Maßnahmen?
Mindestens 4.000 Euro
Umfang des Zuschusses?
Bis zu 50% bei kleinen und bis zu 30% bei mittleren Unternehmen der Aufwendungen für die Maßnahme – maximal 10.000 Euro
Wie oft?
Einmal pro Antragsteller, wobei in der Maßnahme Lizenzentgelte bis zu 18 Monate enthalten sein können
Digitalbonus Standard
Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit.
bis zu 10.000 €
Digitalbonus Plus
Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
bis zu 50.000 €
Digital Kredit
Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
bis zu 2 Mio. €
Digitalbonus Standard
Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit.
bis zu 10.000 €
Digitalbonus Plus
Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
bis zu 50.000 €
Digital Kredit
Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
bis zu 2 Mio. €
Nicht gefördert werden?
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Ausgaben für Standard Hardware (PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone), Standard-Software (solche die man im Elektronik-Markt kaufen kann), Standard-Webseiten oder Webshops, Standard Online-Marketing-Maßnahmen
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Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
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Leistungen, die im Vorfeld der Antragstellung im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts erbracht werden
-
Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind oder für deren Umsetzung bereits ein Vertrag geschlossen wurde
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Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden
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IKT-Lösungen, die in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen
Gemeinsam zur Förderung Digitalbonus Bayern
Erfüllen Sie die geforderten Kriterien? Dann kann’s ja losgehen!
Wir unterstützen Sie bei der Strategie- und Konzeptentwicklung, der Antragstellung des Digitalbonus Bayern mit allen einzureichenden Plänen, der Umsetzung und Abwicklung.
Strategie & Konzept
Eine reibungslose Projektrealisierung setzt eine individuelle Strategie- und Konzeptentwicklung voraus. Wir legen mit unserem breitgefächerten Portfolio und unseren umfangreichen Serviceleistungen den Grundstein für Ihre Anliegen. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen intelligente Lösungen.

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