
Digitalisierungs-
prämie Plus sichern
Die Digitalisierungsprämie Plus können kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg beantragen, um Digitalisierungsprojekte in ihrem Unternehmen umzusetzen oder Maßnahmen zur Verbesserung ihrer IT-Sicherheit zu ergreifen.
Das Förderprogramm Digitalisierungsprämie Plus ist eine Maßnahme der „Initiative Wirtschaft 4.0″ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und ist damit Teil der landesweiten Digitalisierungsstrategie „digital@bw“.
Jetzt Termin vereinbaren und los geht’s!
Wer wird gefördert?
Einen Antrag können kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeitern sowie Angehörige freier Berufe stellen. Der Sitz des Antragstellers muss in Baden-Württemberg sein.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnologie für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, die Verbesserung der IT-Sicherheit und künstliche-Intelligenz Anwendungen. Zudem können die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert werden.
Umfang der Maßnahmen?
Gefördert werden Maßnahmen zwischen 10.000 und 20.000 Euro
Umfang des Zuschusses?
Förderfähige Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
-
Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
-
Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
Wie oft?
Falls ein Unternehmen die Digitalisierungsprämie bereits erhalten hat, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses beim Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.
IN 3 SCHRITTEN ZUR
Digitalisierungsprämie Plus
Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung!
1. FÖRDERFÄHIGkeit überprüfen
Anhand der Förderkriterien prüfen wir, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
2. Sie Nehmen Kontakt zu uns auf – Erstgespräch
Gemeinsam erfassen wir Ihre Problemstellung/Ausgangssituation. Wir prüfen, mit welchen Maßnahmen wir Ihnen weiterhelfen können.
3. Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung. Nach Prüfung und Genehmigung erfolgt die Umsetzung.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderfähige Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
-
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
-
Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
Dadurch wird gewährleistet, dass jedes Unternehmen eine geeignete Variante entsprechend seiner Bedarfs- und Liquiditätssituation auswählen kann. Bei der Zuschussvariante erfolgt die Antragstellung über die L-Bank und bei der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers.
Höhe der Förderung bei der Darlehensvariante
10.000 bis einschließlich 20.000 Euro Darlehen – 50 % des Bruttodarlehens als Tilgungszuschuss des Wirtschaftsministeriums, 3 % zusätzlicher Tilgungszuschuss der KfW
über 20.000 bis einschließlich 50.000 Euro Darlehen – 10.000 (Pauschalbetrag), 3 % zusätzlicher Tilgungszuschuss der KfW
über 50.000 bis einschließlich 100.000 Euro Darlehen – 20% des Bruttodarlehens als Tilgungszuschuss des Wirtschaftsministeriums, 3 % zusätzlicher Tilgungszuschuss der KfW
über 100.000 bis einschließlich 200.000 Euro Darlehen – 20.000 (Pauschalbetrag), 3 % zusätzlicher Tilgungszuschuss der KfW
Höhe der Förderung bei der Zuschussvariante
10.000 bis einschließlich 20.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben – 50% Zuschuss
über 20.000 bis einschließlich 50.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben – 10.000 Euro Zuschuss (Pauschalbetrag)
über 50.000 bis einschließlich 100.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben – 20 % Zuschuss
über 100.000 bis einschließlich 200.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben – 20.000 Euro Zuschuss (Pauschalbetrag)
Wie erfolgt die Antragstellung?
Eine Antragstellung muss vor Vorhabensbeginn erfolgen, damit das Vorhaben gefördert werden kann.
Die Förderung erfolgt über die L-Bank. In der Zuschussvariante muss daher der vollständig ausgefüllte Förderantrag und die De-minimis-Erklärung schriftlich bei der L-Bank gestellt werden. Bei der Darlehensvariante wird der Antrag bei der jeweiligen Hausbank eingereicht.
Nicht gefördert werden?
Nicht förderfähig ist die Anschaffung von reiner Informations- und Kommunikationstechnologie als Grundausstattung.
Zudem werden Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist nicht, gefördert.
Mehr Informationen zum Förderprogramm „DigitalisierungsprämiePlus“ finden Sie hier.
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