NIS-2-Richtlinie

Verbindliche Maßnahmen für ein hohes Cybersicherheitsniveau in der EU – das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist jetzt in Kraft

Ein lächelnder Mann schaut über einen Monitor hinweg auf einen sitzenden Kollegen. Die Szene ist durch Pflanzen im Vordergrund teils verdeckt, was eine lebendige und freundliche Arbeitsatmosphäre suggeriert. Helle und natürliche Farbtöne dominieren den Raum.
Ein modernes Büro mit vier Personen an Steh-Schreibtischen, die konzentriert an ihren Computern arbeiten. Das Büro ist hell und mit einem abstrakten Wandkunstwerk und Pflanzen als Raumteiler gestaltet, was eine kreative und lebendige Arbeitsatmosphäre schafft. Die Personen sind casual-professionell gekleidet, was auf eine lockere, aber produktive Arbeitsumgebung hinweist.
Kutzschbach IT-Consulting

NIS-2-Richtlinie
auf einen Blick

Die europäische NIS-2-Richtlinie ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 und wurde ins Leben gerufen, um die Cybersicherheit in Europa zu stärken. Sie zielt darauf ab, ein einheitliches Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme zu schaffen und die Resilienz gegenüber Cyberangriffen zu erhöhen.

Im Vergleich zur Vorgängerversion erweitert die NIS-2 den Anwendungsbereich auf zusätzliche Sektoren wie Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur und öffentliche Verwaltung. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten verbessert, um schneller und koordinierter auf Cybervorfälle reagieren zu können.

Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz, das am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, gelten die Anforderungen nun verbindlich in Deutschland. Betroffene Unternehmen müssen jetzt handeln, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und Bußgelder zu vermeiden.

Wer ist betroffen

Die NIS-2-Richtlinie betrifft öffentliche und private Einrichtungen in 18 Sektoren mit mindestens 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mindestens 10 Mio. EUR. Einige, wie Teile der digitalen Infrastruktur und öffentlichen Verwaltung oder kritische Anlagen, sind unabhängig von ihrer Größe betroffen.

Auch wenn Sie nicht direkt vom NIS-2-Umsetzungsgesetz betroffen sind, kann es sein, dass betroffene Geschäftspartner oder Kunden im Zuge des geforderten Lieferketten-Sicherheitsmanagements Nachweise von Ihnen als Lieferant einfordern.

Was müssen Sie nun tun

Gemäß dem neuen BSI-Gesetz (§ 30) müssen Sie mindestens die nachfolgenden Cybersecurity-Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheitsrisiken Ihrer Informationssysteme zu managen und die Folgen von Sicherheitsvorfällen zu verhindern oder zu minimieren. Dies erfordert den Schutz der IT-Systeme sowie ihrer physischen Umgebung.

Unsere Leistungen für die NIS2-Umsetzung

Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre NIS2-relevanten Anforderungen strukturiert zu bewerten, technische und organisatorische Maßnahmen abzuleiten und die Umsetzung im laufenden Betrieb weiterzuentwickeln.

NIS 2 Check

Wir prüfen gemeinsam ob Ihr Unternehmen betroffen ist, bewerten Ihren Sicherheitsstatus und identifizieren konkrete Handlungsfelder.

Security-Checks & Risikoanalyse

Mit strukturierten Security-Checks analysieren wir technische und organisatorische Maßnahmen, identifizieren Schwachstellen und priorisieren geeignete nächste Schritte.

Managed Security & IT-Betrieb

Wir unterstützen bei der technischen Umsetzung und beim laufenden Betrieb relevanter Sicherheitsmaßnahmen – beispielsweise mit Monitoring, Firewall-, Backup- und weiteren Managed Services.

Ein konzentrierter Mann mit Tattoos sitzt in einem modernen Schaukelstuhl, ein Laptop auf seinen Knien, und fasst sich an den Kopf, als ob er nachdenkt oder eine Lösung sucht. Er ist lässig gekleidet und befindet sich in einer hellen Büroecke neben einer großen Topfpflanze, die für eine beruhigende Atmosphäre sorgt.

Wir unterstützen Sie

Unser Expertenteam für die NIS-2-Richtlinie

Wir beraten Sie gerne persönlich zur NIS-2-Richtlinie und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das zu Ihren Anforderungen passt.

NIS-2-Richtlinie – Neue Vorschriften für ein hohes Cybersicherheitsniveau

Erfahren Sie alles Wichtige zur NIS-2-Richtlinie und wie wir Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen.

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