Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Bereiche von Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Welche Unternehmen werden gefördert?
Ob Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab. Diese Kriterien werden in der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission definiert:
Mitarbeiter: bis 50 | Jahresumsatz: max. 10 Mio. Euro |
Bilanzsumme / Jahr: max. 10 Mio. Euro
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Wie viel wird bezuschusst?
Mittels der folgenden zwei Optionen soll kleinen Unternehmen ermöglicht werden, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Von einer Förderung Digitalbonus Bayern ausgeschlossen sind: Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen.
Wir beraten Sie gerne persönlich und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das zu Ihren Anforderungen passt.
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