Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Bereiche Digitalisierung und IT-Sicherheit. Konkret werden die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen gefördert. Dies umfasst auch die Migration und Portierung von IT-Systemen sowie die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Welche Unternehmen werden gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen.
Mitarbeiter: bis 50 | Jahresumsatz: max. 10 Mio. Euro |
Bilanzsumme / Jahr: max. 10 Mio. Euro
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Mittels der folgenden zwei Optionen soll kleinen Unternehmen ermöglicht werden, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Von einer Förderung Digitalbonus Bayern ausgeschlossen sind: Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen.
Wir beraten Sie gerne persönlich und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das zu Ihren Anforderungen passt.
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