Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten grundsätzlich dazu, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Über diese können Beschäftigte mögliche Verstöße vertraulich melden.
Die Einrichtung und der laufende Betrieb einer internen Meldestelle bringen organisatorische, technische und rechtliche Anforderungen mit sich. Meldungen müssen vertraulich entgegengenommen, geprüft, dokumentiert und innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeitet werden.
Wir unterstützen Sie mit einer cloudbasierten Hinweisgeberplattform und einem Servicekonzept für die strukturierte Bearbeitung eingehender Meldungen.
Eine interne Meldestelle muss sichere Meldewege bereitstellen und eingehende Hinweise nach einem definierten Verfahren bearbeiten. Meldungen müssen mindestens in Textform und mündlich möglich sein. Auf Wunsch der hinweisgebenden Person muss innerhalb angemessener Zeit außerdem eine persönliche Zusammenkunft ermöglicht werden.
Der Eingang einer Meldung muss grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden. Anschließend wird unter anderem geprüft, ob die Meldung in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes fällt und ob sie stichhaltig ist. Eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen erfolgt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten.
Unser Service verbindet eine digitale Hinweisgeberplattform mit externer Unterstützung bei der Bearbeitung eingehender Meldungen. Hinweise können vertraulich beziehungsweise entsprechend der gewählten Meldeform übermittelt und über die Plattform weiterbearbeitet werden.
Je nach vereinbartem Leistungsumfang übernimmt eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei die Prüfung eingehender Meldungen, die Kommunikation mit der hinweisgebenden Person sowie die Einordnung des gemeldeten Sachverhalts. Relevante Informationen werden anschließend an die vorgesehenen Ansprechpartner im Unternehmen weitergegeben.
Die Verantwortung des Unternehmens für erforderliche Folgemaßnahmen bleibt dabei bestehen.
pro Monat
pro Monat
pro Monat
Wir beraten Sie gerne persönlich zum Hinweisgeberschutz und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das zu Ihren Anforderungen passt.
Stefan Milde
Key Account Manager
Manfred Schuster
Consultant
Erfahren Sie alles Wichtige zum Hinweisgeberschutzgesetz und wie wir Unternehmen dabei unterstützen eine entsprechende Plattform einzurichten.
Nutzen Sie unsere Checkliste um die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Ihrem Unternehmen zu überprüfen. Sollten Sie mindestens einen Punkt nicht abhaken können, ist unser Servicekonzept Hinweisgeberschutz genau die richtige Lösung für Sie, um Hinweise entgegenzunehmen und rechtskonform zu bearbeiten.
Sie benötigen eine interne Meldestelle oder möchten Ihre bestehende Lösung überprüfen? Beschreiben Sie uns kurz Ihre Unternehmensgröße und aktuelle Situation. Gemeinsam klären wir, welches Servicepaket zu Ihren Anforderungen passt.
Damit wir Ihnen am einfachsten direkt über Fernwartung helfen können, laden Sie sich bitte hier das Programm Teamviewer herunter und setzen sich mit unserem Support in Verbindung.
Unser Support-Team unterstützt Sie dann direkt bei der Einrichtung des Tools.
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