Hinweisgeberschutz

Interne Meldestelle mit cloudbasierter Hinweisgeberplattform und professioneller Bearbeitung eingehender Meldungen.

Ein lächelnder Mann schaut über einen Monitor hinweg auf einen sitzenden Kollegen. Die Szene ist durch Pflanzen im Vordergrund teils verdeckt, was eine lebendige und freundliche Arbeitsatmosphäre suggeriert. Helle und natürliche Farbtöne dominieren den Raum.
Kutzschbach IT-Consulting
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Hinweisgeberschutz
auf einen Blick

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten grundsätzlich dazu, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Über diese können Beschäftigte mögliche Verstöße vertraulich melden.

Die Einrichtung und der laufende Betrieb einer internen Meldestelle bringen organisatorische, technische und rechtliche Anforderungen mit sich. Meldungen müssen vertraulich entgegengenommen, geprüft, dokumentiert und innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeitet werden.

Wir unterstützen Sie mit einer cloudbasierten Hinweisgeberplattform und einem Servicekonzept für die strukturierte Bearbeitung eingehender Meldungen.

Eine interne Meldestelle muss sichere Meldewege bereitstellen und eingehende Hinweise nach einem definierten Verfahren bearbeiten. Meldungen müssen mindestens in Textform und mündlich möglich sein. Auf Wunsch der hinweisgebenden Person muss innerhalb angemessener Zeit außerdem eine persönliche Zusammenkunft ermöglicht werden.

Der Eingang einer Meldung muss grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden. Anschließend wird unter anderem geprüft, ob die Meldung in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes fällt und ob sie stichhaltig ist. Eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen erfolgt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten.

Was müssen Unternehmen beim Hinweisgeberschutz beachten?

Ihre Vorteile auf einen Blick

Unsere Angebote zur Hinweisgeberplattform

Unser Service verbindet eine digitale Hinweisgeberplattform mit externer Unterstützung bei der Bearbeitung eingehender Meldungen. Hinweise können vertraulich beziehungsweise entsprechend der gewählten Meldeform übermittelt und über die Plattform weiterbearbeitet werden.

Je nach vereinbartem Leistungsumfang übernimmt eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei die Prüfung eingehender Meldungen, die Kommunikation mit der hinweisgebenden Person sowie die Einordnung des gemeldeten Sachverhalts. Relevante Informationen werden anschließend an die vorgesehenen Ansprechpartner im Unternehmen weitergegeben.

Die Verantwortung des Unternehmens für erforderliche Folgemaßnahmen bleibt dabei bestehen.

Paket S
bis 250 Beschäftigte

pro Monat

250,00 €
zzgl. MwSt.
Paket M
ab 250 Beschäftigte

pro Monat

350,00 €
zzgl. MwSt.
Paket L
ab 250 Beschäftigte (mandantenfähig)

pro Monat

450,00 €
zzgl. MwSt.

Unser Expertenteam für Hinweisgeberschutz

Wir beraten Sie gerne persönlich zum Hinweisgeberschutz und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das zu Ihren Anforderungen passt.

Hinweisgeberschutz – mit Unterstützung zur Pflichterfüllung

Erfahren Sie alles Wichtige zum Hinweisgeberschutzgesetz und wie wir Unternehmen dabei unterstützen eine entsprechende Plattform einzurichten.

Hinweisgeberschutz – Checkliste

Nutzen Sie unsere Checkliste  um die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Ihrem Unternehmen zu überprüfen. Sollten Sie mindestens einen Punkt nicht abhaken können, ist unser Servicekonzept Hinweisgeberschutz genau die richtige Lösung für Sie, um Hinweise entgegenzunehmen und rechtskonform zu bearbeiten.

Interne Meldestelle einfach umsetzen

Sie benötigen eine interne Meldestelle oder möchten Ihre bestehende Lösung überprüfen? Beschreiben Sie uns kurz Ihre Unternehmensgröße und aktuelle Situation. Gemeinsam klären wir, welches Servicepaket zu Ihren Anforderungen passt.


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