Das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stellt einen Meilenstein in der rechtlichen Landschaft dar. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten und diesen Schutz und Anonymität zu gewähren. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen kann jedoch insbesondere für mittelständische Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung eine große Herausforderung darstellen und mit erheblichem Aufwand verbunden sein.
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Wir beraten Sie gerne persönlich zum Hinweisgeberschutz und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das zu Ihren Anforderungen passt.
Stefan Milde
Key Account Manager
Manfred Schuster
Consultant
Erfahren Sie alles Wichtige zum Hinweisgeberschutzgesetz und wie wir Unternehmen dabei unterstützen eine entsprechende Plattform einzurichten.
Nutzen Sie unsere Checkliste um die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Ihrem Unternehmen zu überprüfen. Sollten Sie mindestens einen Punkt nicht abhaken können, ist unser Servicekonzept Hinweisgeberschutz genau die richtige Lösung für Sie, um Hinweise entgegenzunehmen und rechtskonform zu bearbeiten.
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