Anfang Mai 2023 hat der deutsche Gesetzgeber das lang erwartete Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet, am 2. Juli ist es in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten und zu betreiben.
Lesen Sie auf einen Blick, was das Hinweisgeberschutzgesetz ist, ob Sie betroffen sind und wie wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten künftig mit einem Managed Service unterstützen können.
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Stefan Milde
Manfred Schuster
WAS IST DAS HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ?
In der Vergangenheit wurde Whistleblowing in Deutschland oft vernachlässigt, so dass dringender Handlungsbedarf bestand. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz schließt diese Lücke und bietet einen umfassenden Schutz für Hinweisgeber, die Missstände in Unternehmen oder öffentlichen Institutionen aufdecken.
Das Gesetz legt klare Regeln für den Schutz von Hinweisgebern fest und stellt sicher, dass sie vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind. Whistleblower können nun Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder ethische Standards melden, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.
WELCHE UNTERNEHMEN BETRIFFT ES?
Gemäß dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen mit in der Regel mehr als 50 Beschäftigten ab dem Inkrafttreten verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben (§ 12 HinSchG). Abweichend davon gilt für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden eine Übergangsregelung, sodass diese ihre internen Meldestellen erst ab dem 17. Dezember 2023 einrichten müssen. Das HinSchG dient der Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern und der Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Unsere Leistungen
Unser neuer cloudbasierter Hinweisgeberplattform-Service bietet Unternehmen eine effektive Lösung, um anonyme Hinweise entgegenzunehmen und professionell zu bearbeiten.
Als Managed Service ermöglicht er die Auslagerung der Meldungsprüfung an einen Juristen, sodass keine internen Stellen persönlich für die Prüfung der Hinweise nach §2 haften müssen. Es besteht die Möglichkeit, die Identität der Hinweisgeber während des gesamten Prozesses anonym zu halten und eine reibungslose Kommunikation mit ihnen zu gewährleisten. Kunden haben die Möglichkeit, bei Bedarf kontinuierliche juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Durch diesen Service können Unternehmen potenzielle Verstöße sicher, professionell und rechtskonform behandeln und eine vertrauensvolle Umgebung für Hinweisgeber schaffen.
LEISTUNGEN DES MANAGED SERVICE HINWEISGEBERSCHUTZ
- Bestätigung des Eingangs einer Meldung innerhalb von maximal sieben Tagen
- Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, ob der gemeldete Verstoß unter den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 fällt
- Kontaktaufnahme und Kommunikation durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der hinweisgebenden Person, wenn von dieser gewünscht.
- Prüfung zur Meldeberechtigung und der Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und Weitergabe an Auftraggeber
- Anforderung weiterer Informationen von der hinweisgebenden Person bei Bedarf
LEISTUNGEN DER HINWEISGEBERPLATTFORM
- Anonyme/vertrauliche Meldung von Hinweisen
- Anfrage für ein persönliches Treffen vereinbaren
- Fallbezogene Kommunikation mit den beteiligten Personen
- Hochladen von Dateien möglich
- Der Hinweisgeber erhält eine In-App- und/oder E-Mail-Benachrichtigung, dass die Nachricht gelesen wurde (7-Tage-Frist)
- Der Administrator wird vor dem Ablauf der 3-Monats-Frist an die Statusmeldung an die hinweisgebende Person erinnert
- Ausgabe in bis zu 50 verschiedenen Sprachen (2 wählbare Sprachen inkludiert, weitere Sprachen gegen Aufpreis zubuchbar)
- 24/7 verfügbare webbasierte Zentralisierung der sicheren digitalen Kommunikation zwischen Mitarbeitern, Management, Geschäftspartnern und externen Beratern
- Einrichtung einer cloudbasierte Hinweisgeberplattform (1 administrative sowie eine Analysten-Lizenz inklusive, weitere Lizenzen gegen Aufpreis zubuchbar)